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Chef darf private Handynutzung untersagen

Ob man das Handy am Arbeitsplatz auch privat nutzen darf oder nicht war schön häufiger ein Streitpunkt. Einerseits lenkt das Mobiltelefon von der Arbeit ab, anderseits hat ein Arbeitnehmer aber auch das Recht auf Kommunikation oder auch zum Beispiel darauf, über wichtige private Angelegenheiten informiert zu werden. So zum Beispiel wenn es einen Vorfall in der Familie gab, etc…

So ist das Ganze eine Abwägungssache, wegen der man jetzt sogar vor Gericht zog.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat jedoch nun entschieden, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern grundsätzlich die private Handynutzung untersagen kann. Die zuständigen Richter wiesen die Beschwerde der Arbeitnehmervertreter eines Altenpflegeheims zurück, der dagegen klagte.

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